Grosser Rat BEKnapp 30 Millionen jährlich für die drei Berner Landeskirchen
zc, sda
13.5.2024 - 09:00
Die Berner Landeskirchen sollen ab 2026 insgesamt 29,4 Millionen Franken jährlich zur Finanzierung ihrer gesamtgesellschaftlichen Leistungen erhalten. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Objektkredit verabschiedet, wie er am Montag mitteilte.
13.5.2024 - 09:00
SDA
Das letzte Wort hat der Grosse Rat. Er entscheidet in der Herbstsession über den Kredit. Grundlage für das neue Finanzierungssystem ist das totalrevidierte Kirchengesetz.
Die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche erbringen laut Regierung jährlich gesamtgesellschaftliche Leistungen im Wert von über 225 Millionen Franken. Darin sind auch 830'000 Stunden Freiwilligenarbeit enthalten, was einem Gegenwert von 44,7 Millionen Franken entspricht.
Zum Angebot der Kirchen gehören etwa Kinder- und Jugendarbeit, die Begleitung von Armutsbetroffenen und Betagten sowie seelsorgerliche Leistungen. All dies entlaste den Staat massgeblich, hielt der Regierungsrat fest.
Drei Viertel für Reformierte
Von den 29,4 Millionen Franken soll die reformierte Kirche in der Beitragsperiode 2026-2031 jährlich 22,6 Millionen Franken erhalten. Das sind 77 Prozent des Gesamtbetrags.
Rund 6,6 Millionen Franken gehen an die katholische und 140'000 Franken an die christkatholische Kirche. Die Aufteilung bemisst sich am Anteil der einzelnen Kirchen an den erbrachten gesamtgesellschaftlichen Leistungen in den letzten Jahren.
Diese Beiträge ergänzen die Sockelbeträge, welche die Landeskirchen vom Kanton zur Wahrung der historischen Rechtstitel erhalten. Aufgrund der Verstaatlichung des Kirchengutes im 19. Jahrhundert ist der Kanton weiterhin verpflichtet, für einen Teil der Löhne der Geistlichen der reformierten Landeskirche aufzukommen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung erhalten auch die beiden anderen Landeskirchen Sockelbeiträge für die Pfarrerlöhne. Der jährliche Beitrag dafür liegt ab 2026 bei 43,2 Millionen Franken.
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